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Regesta of the Landgraves of Hesse

1500

Landgraf Wilhelm II. verkauft einen jährlichen Zins an Haina

Regest-Nr. 10602

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Urkundenbestand Kloster Haina. Im Inventar von 1527, Best. 22 a 1 Pak. 1, Nr. 4; Franz, Kloster Haina 2, S. 499 Nr. 1227.
Regestum
Landgraf Wilhelm der Mittlere von Hessen verkauft dem Kloster Haina für 500 Gulden Hauptgeld einen alljährlich (zu Michaelis) fälligen Zins von 25 Gulden aus den von der Stadt Allendorf zu zahlenden Jahresrenten, Zinsen und Gefällen. Bürgermeister und Rat zu Allendorf sind angewiesen, den Zins jeweils termingerecht zu bezahlen. Der Zins ist jederzeit ablösbar.
Siegler der Landgraf und die Stadt Allendorf.
A. 1500.
Bei der vom Inventar verzeichneten Verschreibung der Stadt mit gleichzeitiger verwilligung des Landgrafen handelt es sich offensichtlich nicht um eine mit landgräflicher Genehmigung aufgenommene Anleihe der Stadt, sondern um eine der üblichen landgräflichen Schuldverschreibungen mit Anweisung auf landgräfliche Gefälle aus den Städten, wie sie gleichzeitig auf Allendorfer Gefälle auch für die Kirche zu Melsungen ausgestellt wurde (vgl. Urk. Gen. Repert. Melsungen 1500 März 31). Die Zinszahlung wird in den Jahresrechnungen der landgräflichen Schultheißen zu Allendorf als Teil der Jahresrente abgerechnet, erstmals in der Rechenschaff der jorrenthe und ander gefels der stat Aldendorff an der Werra a.d. 1502, die Schultheiß Herrmann Koch 1502 Februar 18 erstattete: item 25 gulden dem abbate und convent zcu Heyne, sin vorfallen uff Michaelis lest vorgangen; entsprechende Eintragungen über die zu Michaelis fälligen 25 Gulden (macht an phunden 65 phunt) finden sich unter Jorrenthe oder Ußgift von wegen myns gnedigen hern auch in den weiteren erhaltenen Allendorfer Schultheißenrechnungen d. J. 1509-1517 und 1526-1530 (Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I Pak. 24/12-19 und Rechnungen II Allendorf 39). Nach Vermerk der Rechnung für 1531 haben die 25 Gulden für das Kloster Haina dis jar dye von Aldendorffe innebehalten, nochdem sei den briff erlost haben; entsprechende Hinweise auf die wohl 1531 erfolgte Ablösung finden sich auch in den Folgejahren (Rechnung II Allendorf 39). Vgl. hierzu auch die erhaltenen Quittungen des Klosters.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Koch, Hermann [II.]

Other Places

Haina, Kloster · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Bürgermeister · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Jahreszins · Melsungen · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Schultheiße

Keywords

Verkäufe · Schulden · Verschreibungen · Zinsen, jährliche · Zahlungstermine · Bürgermeister · Räte · Jahresrenten · Renten, jährliche · Finanzen, landgräfliche · Gefälle · Klöster · Schultheiße

Text Basis

Regestum

Franz, Kloster Haina

Document Particulars

Franz, Kloster Haina 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10602 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10602> (Stand: 03.06.2026)