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Regesta of the Landgraves of Hesse

1491 November 3

Wilhelm III. befiehlt seinen Amtleuten, Terminarier in ihre Klöster zu weisen

Regest-Nr. 10584

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Koch, Beurkundete Nachricht Schiffenberg 1, Beilage S. 40 Nr. 192.
Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 661 Anm. zu Nr. 934.
Regestum
Datum Marpurg, am donrstag nach omnium sanctorum befahl der Landgraf [Wilhelm III.] allen Amtleuten, die Terminarier in ihrem Amte jeglichen Ordens unverzüglich in ihre Klöster zu weisen und nicht zu gestatten, daß sie wie bisher ihre Wohnung außerhalb ihres Klosters hätten.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Marburg

Keywords

Bettelorden · Landgrafenitinerar · Mönche, Rückruf von · Befehle, landgräfliche · Amtleute · Terminarier · Termineien · Klöster

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 7

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10584 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10584> (Stand: 30.05.2026)