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Regesta of the Landgraves of Hesse

1489 August 4

Der Abt von Citeaux stimmt dem Vertrag zwischen Arnsburg und Grünberg zu

Regest-Nr. 10531

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich'sches Archiv Lich, Bestand Arnsburg, Liber actorum (1480-1644), Bl. 19r-20r.
Regesta: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1, S. 402 f. Nr. 594.
Regestum
Bruder Johannes, Abt von Citeaux in der Diözese Châlon (abbas Cistercii in Cabolen(sis) dyocesis) teilt mit Vollmacht seines ganzen Zisterzienserordens und -kapitels den Mitäbten von Eberbach (Erbach), von Eußerthal (de Utrina Valle) und von Marienstatt (de loco sancte Marie) mit, er habe von den Grafen Otto und Philipp von Solms und den übrigen Herren ebd. besiegelte Briefe erhalten, in denen sie ihm mitteilten, daß das Zisterzienserkloster Arnsburg in der Mainzer Diözese mit vielfachen schweren Schulden und jährlichen Pensionen belastet und fast erschöpft sei. Daher sei von dem Landgrafen von Hessen ein Vertrag zwischen dem Abt und Konvent in Arnsburg und dem Präzeptor St. Antonii (zu Grünberg) vereinbart worden, wonach dem Präzeptor jährliche Pensionen verschrieben wurden, womit sie für mehr als 7000 Goldgulden verpfändete Güter lösen und zurückkaufen könnten. Sie hätten ihn nun gebeten, diesen Vertrag zusammen mit dem Generalkapitel zu ratifizieren. Da aber nicht nur die Statuten und Dekrete ihres hl. Ordens, sondern auch die päpstlichen es unter schwersten Strafen verböten, Klostergüter zu verpfänden, zu verkaufen oder zu veräußern, wenn es nicht aus höchster Not und mit Zustimmung von Abt und Generalkapitel von Cîteaux geschehe, er jedoch wünsche und mithelfen wolle, daß dem Kloster Arnsburg die Lasten erleichtert würden, selbst aber nicht nach Arnsburg kommen könne, um den Vertrag und die Umstände zu prüfen, die Sache indes keinen Aufschub vertrage, befiehlt der Abt den drei Äbten, sie oder zwei von ihnen, davon einer aus Eberbach, sollten ich unverzüglich nach Arnsburg begeben, den Vertrag prüfen und ihn, falls sie von seinem Nutzen überzeugt sind, mit Vollmacht von Abt und Generalkapitel bestätigen (...).
Datum in monasterio nostro Cistercii, sub nostro sig(illo) appens(o), die quarta mensis augusti a.d. 1489.
References

Other Persons

Citeaux, Äbte, Jean X. de Cirey · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Cîteaux, Äbte · Châlon, Diözese · Eberbach, Ziesterzienser · Eußerthal, Zisterzienser · Marienstatt, Zisterzienser · Solms, Grafen · Arnsburg (Gem. Lich), Kloster · Grünberg, Antoniter

Keywords

Mönche, Zisterzienser · Äbte · Klöster · Zisterzienser · Diözesen · Grafen · Briefe, besiegelte · Schulden, eines Klosters · Pensionen, jährliche · Verschreibungen · Präzeptoren · Mönche, Antoniter · Antoniter · Währungen, Goldgulden · Goldgulden · Generalkapitel, der Zisterzienser · Päpste · Verträge, Prüfen der · Gesandte · Vollmachten, für Gesandte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Eckhardt, Klosterarchive 7

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10531 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10531> (Stand: 21.05.2026)