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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Besitzbestätigung für die Johanniterkommende Nidda
Regest-Nr. 1016
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Darmstadt, A 3 Nidda (Johanniter), Nr. 249/16. Document Description: Pergament. Seal: Siegel fehlt. Prints: Baur, Hess. Urk. 1, S. 187f., Nr. 258. - Regestum
- Graf Ludwig [II.] von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet, dass alle Verkäufe, Tauschgeschäfte und Teilungen von Gütern, die zwischen den Grafen von Ziegenhain und der Johanniterkommende in Nidda bis dahin getätigt worden sind, rechtmäßig sind (ratas et gratas), und dass Graf Ludwig, zusammen mit seiner Frau Sophie , auf alle Rechte an diesen Gütern verzichtet. Zeugen: Ritter Wigand von Nidda (Nithe), Ritter Kraft von Bellersheim (Beldersheim), Schultheiß Heinrich, Hartrad von Münzenberg (Muoncenberg), u. a. m. Datum anno Domini millesimo cc lxxx sexto in dies sanctorum Crispini et Crispiniani.
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Further Information
Gräfin Sophie von Ziegenhain, geb. von der Mark.
- References
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Granter
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Recipient
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Zeugen
Nidda, Wigand von, Ritter · Bellersheim, Kraft von, Ritter · Heinrich, Schultheiß · Münzenberg, Hartrad von
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Besitzbestätigungen · Kaufgeschäfte, Bestätigung von · Verkaufsgeschäfte, Bestätigung von · Tauschgeschäfte, Bestätigung von · Güterteilungen, Bestätigung von · Johanniter
- Text Basis
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1016 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1016> (Stand: 29.05.2026)


