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Regesta of the Landgraves of Hesse

1488 April 12

Einigung der Ulner von Dieburg u.a. über landgräfliches Lehen

Regest-Nr. 10125

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Stadtarchiv Worms, Abt. 159, U 86, Pergament, von 5 anhängenden Siegeln Nr. 2 und Nr. 3 abgefallen.
Regesta: Battenberg, Dalberger Urkunden ? S, 87, Nr. 1951.
Regestum
Die Gebrüder Hartmann, Gerhard und Ulrich Ulner von Dieburg bekunden, dass sie für ihr väterliches, mütterliches und sonstiges Erbe einen Vergleich abgeschlossen haben. Danach soll Gerhard von seinen Brüdern Haus und Hof mit allem Zubehör zu Herrnsheim, wie er es bisher hatte, das Baugut zu Weinsheim, Gut und Gülten zu Bissersheim bei Kirchheim zu ungehindertem Besitz haben. Ferner soll er den Zehnten zu Dornberg, der von der Grafschaft Katzenelnbogen und nun vom Landgrafen von Hessen zu Lehen gehe, erhalten ...
References

Other Persons

Ulner von Dieburg, Hartmann · Ulner von Dieburg, Gerhard · Ulner von Dieburg, Ulrich · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Herrnsheim · Weinsheim · Bissersheim · Kirchheim · Dornberg

Keywords

Erbvergleiche · Häuser · Höfe · Baugüter · Mzehnten · Lehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Dalberger Urkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10125 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10125> (Stand: 31.05.2026)