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Regesta of the Landgraves of Hesse
1322 Dezember 4
Further Information
Hermann von Felsberg bestätigt den Rückfall seines Lehens
Regest-Nr. 750
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehenreverse, von Felsberg 1. Pergament. Siegel des Ausstellers abhangend, beschädigt. (Umschrift ist zerstört; nur noch Schild mit 2 Querbalken u. einem Schräglinksbalken). Rückschrift: Her. de Felsberg super villa Hungesterade. Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 247 Nr. 680. - Regestum
- Hermann von Felsberg bekennt mit seinen Erben, daß das Gericht des Dorfs Hungesterade (Hungecerade), das sie von dem Landgraf Otto als Burglehen hatten, an den Landgrafen zurückfallen soll, sobald er ihnen 5 Mark Rente als Burglehen angewiesen habe.
Siegler: Hermann von Felsberg.
Datum: d. 1322 pridie non. Decembris. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Erben · Gerichte · Dörfer · Pfandschaften, Auslösen von · Burglehen · Lehen, Heimfall von · Renten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 750 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/750> (Stand: 07.05.2026)

