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Regesta of the Landgraves of Hesse

1322 Dezember 4

Further Information

Hermann von Felsberg bestätigt den Rückfall seines Lehens

Regest-Nr. 750

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehenreverse, von Felsberg 1. Pergament. Siegel des Ausstellers abhangend, beschädigt. (Umschrift ist zerstört; nur noch Schild mit 2 Querbalken u. einem Schräglinksbalken). Rückschrift: Her. de Felsberg super villa Hungesterade.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 247 Nr. 680.
Regestum
Hermann von Felsberg bekennt mit seinen Erben, daß das Gericht des Dorfs Hungesterade (Hungecerade), das sie von dem Landgraf Otto als Burglehen hatten, an den Landgrafen zurückfallen soll, sobald er ihnen 5 Mark Rente als Burglehen angewiesen habe.
Siegler: Hermann von Felsberg.
Datum: d. 1322 pridie non. Decembris.
References

Other Persons

Felsberg, Hermann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Otto I.

Other Places

Hungesterade, Gerichte

Keywords

Erben · Gerichte · Dörfer · Pfandschaften, Auslösen von · Burglehen · Lehen, Heimfall von · Renten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 750 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/750> (Stand: 07.05.2026)