Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1322 November 20

Reynher von Dalwigk bestätigt das Ablösungsrecht Kassels für sein Burglehens

Regest-Nr. 748

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium von Dalwigk. Urkunde nicht mehr vorhanden.
Regesta: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 246 Anm. zu Nr. 678.
Regestum
Ritter Reynher von Dalwigk [beurkundet], daß Bürgermeister und Rat der Stadt Kassel die Zahlung von 12 Pfund Pfennigen Kasseler Währung, die ihm Landgraf Otto als Burglehen auf sie angewiesen hat, mit 120 Pfund Pfennigen wieder ablösen können.
Datum: [1322] sabbato ante Katerine.
References

Other Persons

Dalwigk, Reinhard [I.] von · Hessen, Landgrafen, Otto I.

Other Places

Kassel, Bürgermeister · Kassel, Rat · Kassel, Währung

Keywords

Ritter · Bürgermeister · Räte · Währungen, Kasseler · Pfandschaften, Auslösen von · Pfennige · Burglehen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 748 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/748> (Stand: 08.05.2026)