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Regesta of the Landgraves of Hesse
1317 Mai 12
Philipp d.Ä. von Falkenstein-Münzenberg erhält ein Burglehen
Regest-Nr. 4679
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 39 Bl. 22. Regesta: Solmser Urkunden 1, S. 46, Nr. 127. - Regestum
- Marburg. - Landgraf Otto von Hessen bekundet, daß er dem Philipp dem Älteren von Falkenstein-Münzenberg die Gerichtsbarkeit der Dörfer Albach und Hausen und Gülten in Höhe von 10 Mark zu einem Burglehen verliehen habe.
Siegel des Ausstellers.
Ascensisonis Domini. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Gerichtsbarkeiten · Gerichtsherren · Dörfer · Gülten · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Solmser Urkunden 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4679 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4679> (Stand: 08.05.2026)

