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Regesta of the Landgraves of Hesse

1356 Februar 17

Vereinbarung mit dem Mainzer Erzbischof betr. Unterwerfung unter Schiedssprüche

Regest-Nr. 1214

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 126, Bl. 66v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 126, S. 107; Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, Nr. 552.
Regestum
Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich [II.] und seinem Sohn Otto vereinbart hat, daß sich die beiderseitigen Amtleute an der Werra, in Nieder- und Oberhessen dazu helfen sollen, daß sich jeder ihrem Spruch unterwirft.
References

Other Persons

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Other Places

Werra · Niederhessen · Oberhessen · Mainz, Erzbischöfe

Keywords

Amtmänner · Gerichte · Flüsse · Auseinandersetzungen, mit Mainz

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1214 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1214> (Stand: 21.05.2026)