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Regesta of the Landgraves of Hesse

1476 Februar 9

Lipman Müsebach erhält Ersatz für seine bei Neuß erlittenen Schäden

Regest-Nr. 3799

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 3/3 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesta: Demandt, Schriftgut 2, S. 117, Nr. 1159.
Regestum
Lipman Müsebach bekundet, daß er Landgraf Heinrich [III.] 12 Monate und eine Woche mit 3 Pferden zu Neuß gedient und ihm der Landgraf monatlich 4 fl. - je 24 Weißpfennige für den Gulden zu rechnen -- auf jedes Pferd zugesagt hat, macht 147 fl. In den ersten 14 Tagen ist ihm ein Knecht getötet worden, dem 2 fl. Sold gebühren. Lipman quittiert über diese 149 fl. dem Landgrafen, seinem Hofmeister Hans von Dörnberg und seinem Kammerschreiber Johannes Flecke. Der Pferdeschaden ist ausgenommen.
Siegel des Ausstellers.
Uff den fritag sanct Appellonien 1476.
References

Other Persons

Müsebach, Lipman · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Dörnberg, Hans d.Ä. von · Fleck, Johannes

Other Places

Neuß

Keywords

Dienste, militärische · Pferde · Weißpfennige · Währungen, Weißpfennige · Gulden · Währungen, Gulden · Währungsrelationen · Pferdeschäden · Schadensersatzleistungen · Knechte · Sold · Hofmeister · Gefallene

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Schriftgut 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 3799 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/3799> (Stand: 08.05.2026)