Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Counts of Ziegenhain

1357 Juni 17

Gewährung des Wald- und Jagdrechts für das Kloster Immichenhain

Regest-Nr. 1443

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Immichenhain, unter o. Datum.
Document Description: Pergament.
Seal: Siegel anhängend.
Regestum
Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet, dass er dem Kloster Immichenhain (Ymechinhain) gestattet habe, dass es seine Wälder wie auch die Wälder und Forste des Grafen für 25 Schillinge Pfennige Treysaer (Treyscher) Währung nutzen (phenden) dürfe. Siegler: der Aussteller. In dem sibinden und funfzigisten jare an dem nehestin Sunabinde nach Sente Viti tage.
References

Granter

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Recipient

Immichenhain, Kloster

Name of Seal's Owner

Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Other Places

Immichenhain, Kloster · Immichenhain, Wälder · Ziegenhain, Wälder · Ziegenhain, Forste · Treysa, Pfennig

Keywords

Waldrechte, Gewährung von · Jagdrechte, Gewährung von · Wälder, Nutzung von · Klöster, Waldrechte für · Währungen, Treysaer · Siegler · Siegel

Text Basis

Regestum

BT

Citation
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1443 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1443> (Stand: 07.05.2026)