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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Gewährung des Wald- und Jagdrechts für das Kloster Immichenhain
Regest-Nr. 1443
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, A II Klöster, Immichenhain, unter o. Datum. Document Description: Pergament. Seal: Siegel anhängend. - Regestum
- Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet, dass er dem Kloster Immichenhain (Ymechinhain) gestattet habe, dass es seine Wälder wie auch die Wälder und Forste des Grafen für 25 Schillinge Pfennige Treysaer (Treyscher) Währung nutzen (phenden) dürfe. Siegler: der Aussteller. In dem sibinden und funfzigisten jare an dem nehestin Sunabinde nach Sente Viti tage.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
Immichenhain, Kloster · Immichenhain, Wälder · Ziegenhain, Wälder · Ziegenhain, Forste · Treysa, Pfennig
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Keywords
Waldrechte, Gewährung von · Jagdrechte, Gewährung von · Wälder, Nutzung von · Klöster, Waldrechte für · Währungen, Treysaer · Siegler · Siegel
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1443 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1443> (Stand: 07.05.2026)


