Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesta of the Landgraves of Hesse

1511 Juli 21

Hermann von Holzhausen schwört den hessischen Regenten Urfehde

Regest-Nr. 15179

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2191 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 319⟩.
Document Description: Papier, falten- und auch sonst brüchig (lt. Findbuch).
Seal: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch).
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regestum
Hermann von Holzhausen, der wegen etlicher unziemlicher und fevelhafter Worte gegen den Landgrafen Philipp von Hessen von der Regentschaft von Hessen gefangen gesetzt und aus der Gefangenschaft entlassen wurde, schwört diesen Urfehde. Er verspricht, sich auf Verlangen wieder in das Gefängnis in das unterste Pfortenhaus des Marburger Schlosses zu stellen, dem Landgrafen und dem hessischen Regiment keinen Schaden zuzufügen, und stellt Bürgen für die 300 Gulden Strafe.
Siegel der Stadt Marburg.

Datum Wording

1511 Montags nach divisionis apostolorum (lt. Findbuch).

References

Granter

Holzhausen, Hermann [IV.] von

Recipient

Boyneburg, Ludwig von

Name of Seal's Owner

Marburg, Stadt

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Other Places

Marburg, Schloß · Marburg, unteres Pfortenhaus im Schloß

Keywords

Gefangene, Freilassen von · Pfortenhäuser · Schlösser · Urfehden · Beleidigungen · Bürgen · Strafen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 15179 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15179> (Stand: 27.05.2026)