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Regesta of the Landgraves of Hesse
1511 Juli 21
Hermann von Holzhausen schwört den hessischen Regenten Urfehde
Regest-Nr. 15179
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2191 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 319〉. Document Description: Papier, falten- und auch sonst brüchig (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Hermann von Holzhausen, der wegen etlicher unziemlicher und fevelhafter Worte gegen den Landgrafen Philipp von Hessen von der Regentschaft von Hessen gefangen gesetzt und aus der Gefangenschaft entlassen wurde, schwört diesen Urfehde. Er verspricht, sich auf Verlangen wieder in das Gefängnis in das unterste Pfortenhaus des Marburger Schlosses zu stellen, dem Landgrafen und dem hessischen Regiment keinen Schaden zuzufügen, und stellt Bürgen für die 300 Gulden Strafe.
Siegel der Stadt Marburg. -
Datum Wording
1511 Montags nach divisionis apostolorum (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Gefangene, Freilassen von · Pfortenhäuser · Schlösser · Urfehden · Beleidigungen · Bürgen · Strafen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15179 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15179> (Stand: 27.05.2026)

