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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1423 Februar 15)
Ludwig I. lässt Gefangene gegen Urfehde frei
Regest-Nr. 8890
- Tradition
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Copies: Stadtarchiv Mühlhausen, Notelbuch II, Bl. 22. Regesta: Urkunden der Markgrafen von Meissen Abt. B 4, S. 155 Nr. 259. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] von Hessen teilt dem Landgrafen (Friedrich d.J. [von Thüringen]) mit, daß er auf seine wiederholten Schreiben wegen der Gefangenen seinen Amtmann zu Eschwege Hermann Diethe angewiesen habe, sie loszusagen, uff eyne alde orfede, und bittet, ihm ein Roß mit Sattel und sterne zu leihen und nach Eschwege an Diethe zu schicken; er wollees verwahren lassen und zurückschicken.
Datum Cassil secunda feria ante festum beati Petri ad cathedram. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Thüringen, Landgrafen, Friedrich IV. der Friedfertige · Diede, Hermann [II.]
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Other Places
Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Eschwege, Amtmänner · Eschwege
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Keywords
Gefangene, Lossagen von · Urfehden · Briefe · Amtmänner · Pferde, geliehene · Sättel · Pferde, Sättel für
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
UB Markgrafen von Meißen 4
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8890 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8890> (Stand: 14.05.2026)

