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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 September 10
Arnold von Nonna schwört Landgraf Wilhelm III. Urfehde und wird des Landes verwiesen
Regest-Nr. 14997
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2200 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 329〉. Document Description: Papier (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 196, Nr. 55. - Regestum
- Arnold von Nonna schwört, nachdem er aus dem Gefängnis in Marburg entlassen worden ist, wo er nach Verhandlungen an synem liebe strafwürdig gewest war, dem Landgrafen Wilhelm von Hessen Urfehde. Er verspricht, sich von den Landen des Landgrafen drei Tagesreisen weit zu entfernen.
Siegel des Hermann Weifenbach, Schultheiß in Marburg. -
Datum Wording
1492 mondag nach Nativitiatis Marie (lt. Findbuch).
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Gefangene, Freilassen von · Strafen, Leibes- · Strafen, Landesverweis · Landesverweise · Urfehden · Schultheiße
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14997 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/14997> (Stand: 22.05.2026)

