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Regesta of the Landgraves of Hesse
(1426) April 24
Landgraf Ludwig I. verwendet sich für einen Göttinger Bürger
Regest-Nr. 8915
- Tradition
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Regesta: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 101 Nr. 120 - Regestum
- Kassel. - Landgraf Ludwig I. bittet den Göttinger Rat für den Göttinger Bürger Curd Beyenrad, der sich an einem Mitbürger vergriffen habe unddeshalb aus der Stadt verwiesen sei und nun den größten Schaden an Gut und Nahrung leide.
Datum Cassil feria quarta proxima post dominicam Jubilate nostro sub sigillo. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Beyenrad, Curd, Bürger in Göttingen
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Other Places
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Keywords
Räte · Bitten, für einen Straftäter · Strafen, Stadtverweis · Stadtverweise · Bürger · Güter · Stadtverweise, Folgen von · Straftaten, Körperverletzung
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Armbrust, Göttingens Beziehungen
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8915 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8915> (Stand: 22.05.2026)

