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Regesta of the Landgraves of Hesse
1414 Juni 15
Ludwig von Cleen erhält Dorf und Gericht Cleen als Lehen
Regest-Nr. 2668
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 102, Bl. 32. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 216 Nr. 528. - Regestum
- Landgraf Ludwig [I.] verleiht Ritter Ludwig von Cleen als Burglehen das landgräfliche Recht an dem Dorfe Cleen mit Gericht und Recht, nichts ausgeschieden, und als Mannlehen den 4. Teil des Zehnten zu Niederklein (Neddern Cleen), wie er es von seinen Eltern hergebracht hat.
Siegel des Ausstellers.
D. ipso die beatorum martirum Viti et Modesti sub a. d. 1414. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Lehen · Ritter · Gerichte · Rechte · Mannlehen · Zehnter · Lehen, Bestätigen von · Lehen, erbliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2668 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/2668> (Stand: 08.05.2026)

