Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1444 Juli 27

Lehngerichtsverfahren gegen Reinhard von Dalwigk und Friedr. von Hertingshausen

Regest-Nr. 8282

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 25, fol. 82.
Regestum
Eberhard von Rieden, Richter am Manngericht (des Mainzer Erzbischofs) zwischen Erzbischof Dietrich von Mainz, Reinhard von Dalwigk und Friedrich von Hertingshausen, bekennt, dass sich dieses Gericht um 3 x 3 Tage und 3 x 6 Wochen vertagt hat. Der Erzbischof hat ihnen sechs Tage nach dem von Landgraf Ludwig I. von Hessen angesetzten Tag einen Tag angesetzt. Das Verfahren des heimlichen Gerichts, das Johann und Wilhelm von Nesselrode gegen den Erzbischof angestrengt haben, soll bis auf 14 Tage nach diesen 6 Tagen anstehen.
Siegler: Eberhard von Rieden.
Datum ... Am montage nach sant Marien Magdalenen tage ...
References

Other Persons

Rieden, Eberhard von, Richter am mainzischen Manngericht · Mainz, Erzbischöfe, Dietrich Schenk von Erbach · Dalwigk, Reinhard [III.] von · Hertingshausen, Friedrich [V.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Nesselrode, Johann [I.] von · Nesselrode, Wilhelm [I.] von

Keywords

Manngerichte · Lehengerichte · Lehensgerichtsverfahren · Gerichte, heimliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Nachlass Uhlhorn im Hessischen Landesamt

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 8282 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8282> (Stand: 30.05.2026)