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Regesta of the Landgraves of Hesse
1444 Juli 27
Lehngerichtsverfahren gegen Reinhard von Dalwigk und Friedr. von Hertingshausen
Regest-Nr. 8282
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 25, fol. 82. - Regestum
- Eberhard von Rieden, Richter am Manngericht (des Mainzer Erzbischofs) zwischen Erzbischof Dietrich von Mainz, Reinhard von Dalwigk und Friedrich von Hertingshausen, bekennt, dass sich dieses Gericht um 3 x 3 Tage und 3 x 6 Wochen vertagt hat. Der Erzbischof hat ihnen sechs Tage nach dem von Landgraf Ludwig I. von Hessen angesetzten Tag einen Tag angesetzt. Das Verfahren des heimlichen Gerichts, das Johann und Wilhelm von Nesselrode gegen den Erzbischof angestrengt haben, soll bis auf 14 Tage nach diesen 6 Tagen anstehen.
Siegler: Eberhard von Rieden.
Datum ... Am montage nach sant Marien Magdalenen tage ... - References
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Other Persons
Rieden, Eberhard von, Richter am mainzischen Manngericht · Mainz, Erzbischöfe, Dietrich Schenk von Erbach · Dalwigk, Reinhard [III.] von · Hertingshausen, Friedrich [V.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Nesselrode, Johann [I.] von · Nesselrode, Wilhelm [I.] von
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Keywords
Manngerichte · Lehengerichte · Lehensgerichtsverfahren · Gerichte, heimliche
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Nachlass Uhlhorn im Hessischen Landesamt
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8282 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8282> (Stand: 30.05.2026)

