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Regesta of the Landgraves of Hesse

1385 Juli 22

Landgraf Hermann II. verspricht Erzbischof Adolf von Mainz geistliche Gerichte unangetastet zu lassen

Regest-Nr. 12138

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 752 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 47, Nr. 81⟩.
Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 332.
Regestum
Landgraf Hermann II. verspricht Erzbischof Adolf von Mainz, seinen Nachkommen und dem Stift Mainz sie an ihren geistlichen Gerichten und an ihrer Pfaffheit geistlich und werntlich künftig unbedrängt und ungehindert zu lassen. Auch versichert er, alle Geistliche bei ihren Rechten und Freiheiten zu belassen und ihnen ihre Gülten, Zehnte, Renten und Gefälle, wo auch immer sie gelegen sind, ungehindert zukommen zu lassen.

Datum Wording

dat. in die bte. Marie Magdalene LXXX quinto (lt. Findbuch).

References

Granter

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Recipient

Mainz, Erzbischöfe, Adolf I. von Nassau

Other Places

Mainz, Erzbischöfe · Mainz, Stifte

Keywords

Erzbischöfe · Gerichtsprivilegien, für Geistliche · Renten · Zehnte · Gefälle · Gerichte, geistliche · Freiheiten, Bestätigen von · Rechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Findbuch zum Samtarchiv 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 12138 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/12138> (Stand: 07.05.2026)