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Regesta of the Landgraves of Hesse
1385
König Wenzel verbietet das Stillegericht im Gebiet von Padberg
Regest-Nr. 11051
- Tradition
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Prints: Kopp, Verfassung der heimlichen Gerichte S. 369. Regesta: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv Urkunden, Verzeichnis 2, Bd. 1 (Ziegenhainer Repertorium, 18. Jahrhundert), Bl. 28r-v Nr. 18; Regesten der Erzbischöfe von Köln 9, Nr. 1152; Urkundenregesten des Hofgerichts 11, S. 245 Nr. 340. - Regestum
- Anno eodem. König Wenzel an Landgraf Hermann von Hessen: Der König befiehlt dem Adressaten, die von Friedrich vom Alten Haus zu Padberg und dessen Sohn Friedrich usurpierte Freigrafschaft und das Stillegericht (Stulgerichte) im Gebiet von Padberg nicht mehr zu gestatten, nachdem der König es widerrufen hat.
- References
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Other Persons
Wenzel, König · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Padberg, Friedrich [I.] von · Padberg, Friedrich [II.] von
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Other Places
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Keywords
Könige · Befehle, königliche · Freigrafschaften · Gerichte, illegale · Stillegerichte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Urkundenregesten Königs- und Hofgericht 11
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 11051 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11051> (Stand: 09.05.2026)

