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Regesta of the Landgraves of Hesse
1356 September 4
Schiedsspruch zwischen Landgraf Heinrich II. und Graf Gerhard von Diez
Regest-Nr. 8112
- Tradition
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Engrossment: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 509. Pergament, das Sekretsiegel des Ausstellers verletzt anhängend. Regesta: Reg. Erzb. Mainz, S. 151 f. Nr. 637. Bibliography: Siehe Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, 151 Nr. 637; Wyss, Limburger Chronik, S. 25 Anm. 3. - Regestum
- Erzbischof Gerlach von Mainz bekundet seinen Spruch als Schiedsrichter zwischen seinen Neffen, dem Landgrafen Heinrich [II.] von Hessen und Gerhard, Grafen zu Diez, wonach 1. Der Landgraf dem Grafen Genüge leisten soll für den nachweisbaren Schaden, den des Grafen Vater wegen Teilnahme an dem Zug des Landgrafen gegen Eberstein erlitten hatte; 2. Die auf beiden Seiten erlittenen Schädigungen durch Raub und Brand und Gefangennahme ersetzt werden sollen, da der Kampf unrechtmäßig ohne Erlaubnis vom Reich geführt worden war, und 3. Zur Ausgleichung 3 Tage zu Arnsburg, am 22. September, am 6. Oktober und am (13. richtiger am) 20. Oktober von beiden Teilen beschickt und zur Prüfung der gegenseitigen Ansprüche verwandt werden sollen.
- References
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Other Persons
Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Diez, Grafen, Gerhard VII.
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Other Places
Eberstein, Zug gegen · Arnsberg (Hochsauerlandkreis/Nordrhein-Westfalen)
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Keywords
Schiedsrichter · Schiedssprüche · Genügeleistung · Schäden · Kriege · Kriegszüge · Raub · Brände · Gefangennahmen · Reiche · Schiedstage
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
HStAW 170 Findbuch
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8112 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8112> (Stand: 22.05.2026)

