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Regesta of the Landgraves of Hesse

1372 Oktober 21

Das Martinsstift in Kassel erhält die Kirchlehen in Schwarzenberg

Regest-Nr. 11693

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Prints: Kuchenbecker, Analecta 5, S. 45 (nach der Ausfertigung).
Regesta: Repetitorium des Stiftsarchivs von 1799; Schultze, Klöster Stifter und Hospitäler, S. 306 Nr. 790.
Regestum
Johann von Schwarzenberg (Swartzinberg) bekundet, daß mit seiner Zustimmung Landgraf Heinrich und Otto, sein Sohn, das Kirchlehen des Dorfes Schwarzenberg mit den Kirchen, die dazu gehören, dem St. Martinsstifte auf der Freiheit zu Kassel inkorporiert haben. Er verzichtet auf alle Rechte, die er bis dahin daran gehabt hat.
Siegler: Die Aussteller.
Gegeben 1372, an deme nehsten donnerstage noch St. Gallentage.
References

Other Persons

Schwarzenberg, Johann von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz

Other Places

Kassel, Stift St. Martin · Schwarzenberg

Keywords

Kirchenlehen · Kirchen, Trennung von · Stifte · Rechte, Verzicht auf

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Schultze, Regesten Klöster Kassel

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 11693 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/11693> (Stand: 08.05.2026)