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Regesta of the Landgraves of Hesse
1360 November 23
Urfehde des Wilderich von Weyer
Regest-Nr. 15792
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2698 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 375〉. Document Description: Moderbeschädigt und aufgezogen. Seal: Mit Siegel. Dorsal Notes: Wilderich von Wilre, 14. Jahrhundert; Wilderich von Wilre, Else sin hußfrauwe, um 1430. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 103, 14. Jahrhundert; Hauptstaatsarchiv Koblenz, Katzenelnbogener Kopiar, 304, um 1430. Regesta: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 371 Nr. 1259. - Regestum
- Wilderich von Weyer (Wilre) und seine Frau Else bekunden, daß sie am am Gericht zu St. Goar vor Schultheiß und Schöffen geschworen haben, die Gefangensetzung Wilderichs durch Graf Wilhelm von Katzenelnbogen weder selbst noch durch Freunde mit Worten oder Werken zu rächen und ferner nichts mehr gegen den Grafen oder seine Erben zu unternehmen.
Siegel Wilderichs und der Schöffen. -
Datum Wording
D. ipso die beati Clementii pape et martiris.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Gericht · St. Goar (Gem. St. Goar-Oberwesel/Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz), Schöffen
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Keywords
Schöffen · Gerichte · Urfehden · Gefangene, Freilassen von · Ehefrauen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15792 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15792> (Stand: 14.05.2026)

