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Regesta of the Landgraves of Hesse

1359 Juli 24

Sühne zwischen Johann Herrn zu Westerburg und dem Landgrafen

Regest-Nr. 1264

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 65, Bl. 31.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 65, S. 89.
Regestum
Johann, Herr zu Westerburg, bekundet, daß er mit Landgraf Heinrich [II.] von Hessen wegen der Kämpfe zwischen ihnen und den Schäden, die dem Landgrafen dabei von Westerburg aus zugefügt worden sind, gesühnt ist. Er wird dem Landgrafen dafür 40 Pfd. aus seinem Eigen aufgeben und von ihm als Mannlehen zurückerhalten. Er verpflichtet sich ferner, nichts mehr gegen den Landgrafen zu unternehmen, ihn bei Bündnissen auszunehmen und für ihn noch in diesem Jahr auf landgräfliche Kosten einen Ritt mit 100 Behelmten (mit huben) gemäß Anweisung durchzuführen. - Es siegeln der Aussteller, Kuno von Falkenberg und Graf Dietrich von Solms. - 1359 an sente Jacobis abinde.
References

Other Persons

Westerburg, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Falkenberg, Kuno von · Solms-Burgsolms, Grafen, Dietrich

Keywords

Fehden · Schäden · Sühne · Mannlehen · Bündnisse · Behelmte · Lehen, Aufgabe als

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1264 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1264> (Stand: 08.05.2026)