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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 April 25
Die von Kesselstatt erhalten 12 Gulden aus dem Zoll in Boppard
Regest-Nr. 7957
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 127v. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 92 Nr. 364. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Vettern Heinrich und Johann von Kesselstatt mit 12 Gulden Geld auf dem Zoll zu Boppard als Burglehen zu Braubach vorbehaltlich der Lösung mit 120 Gulden, die sie dann auf ihren Eigengütern nächst Braubach widerlegen und zu Lehen tragen sollen, wie sie diese vom +Grafen Philipp von KatzeneInbogen und dem +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen
Sant Marcus des heiligen evangelisten tagk. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kesselstadt, Heinrich von · Kesselstadt, Johann von · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Vettern · Verwandte · Zölle · Gülten · Burglehen · Lehen, Auslösen von · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von · Grafen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7957 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7957> (Stand: 30.05.2026)

