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Regesta of the Landgraves of Hesse

1499 Februar 22

Widdersheim kauft sich von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtungen los

Regest-Nr. 6405

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 173, Bl. 107.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 733 Nr. 1957.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er angesichts der Armut seines Gerichtes zu Widdersheim dessen Einwohner von Diensten, Lager- und Atzungsverpflichtung für 6 Jahre befreit, wofür sie jährlich 60 fl., halb zu Walpurgis und halb zu Michaelis, an seinen Schultheißen zu Stornfels zu zahlen haben, ausgenommen bleiben Jagddienste, Heerzüge, Feldlager, Nachzüge und Landsteuer; wenn er sie darüber hinaus im Jahre ein- oder zweimal um sonstige Dienste anspricht, dann sollen sie auch diese leisten und ferner dem Schultheißen des Gerichtes Stornfels zu jeder art einen halben Tag ackern (eren).
Sekret des Ausstellers.
Marburg uf fritag cathedra Petri a. etc. 99.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Widdersheim, Gerichte · Stornfels, Schultheiß · Marburg

Keywords

Gerichte · Dienste, Freikauf von · Lagerverpflichtungen · Atzungsverpflichtungen · Dienste, Befreien von · Schultheiße · Jagddienste · Heerzüge · Feldlager · Nachzüge · Landsteuer · Dienste, ackern

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6405 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6405> (Stand: 03.06.2026)