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Regesta of the Landgraves of Hesse

1493 Januar 16

Wilhelm III. erklärt Berstadt für den Verkauf einer Gülte als pfandbar

Regest-Nr. 6570

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 128, Bl. 88.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 857 Nr. 2227.
Regestum
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er dem Johanniterhaus zu Nidda eine jährliche Rente von 19 fl. für 380 fl. verkauft hat und sich Schultheiß, Schöffen und Gemeinde zu Berstadt für die pünktliche Entrichtung der Rente für pfandbar erklärt haben. Sollten ihnen daraus infolge Zahlungsverzögerungen Nachteile erwachsen, wird er sie schadlos halten.
Siegel des Ausstellers.
Uff mitwochen nach octavas epiphanie domini a. d. 1493.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Nidda, Johanniter · Berstadt · Berstadt, schultheiß · Berstadt, Schöffen

Keywords

Klöster, Johanniter · Renten, jährliche · Zahltermine · Zahlungen, verzögerte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6570 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6570> (Stand: 04.05.2026)