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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 Dezember 28

Werner Spiegel erhält einen Anteil am Zoll in Treysa

Regest-Nr. 7875

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Spiegel von Pickelsheim, 3 Ahusen, angehängtes Siegel fehlt.
Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 92r.
Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 66, Nr. 256.
Regestum
Marburg. -Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Werner Spiegel, Erbmarschall des Stifts Paderborn, aus besonderer Gnade und wegen treuer nützlicher Dienste mit 20 Rheinischen Gulden Geld oder Goldwährung aus dem Zoll zu Treysa als Mannlehen. Gegen den Bischof von Paderborn besteht keine Dienstverpflichtung. Nach Werners Tod können die 20 Gulden mit 200 Rheinischen Gulden abgelöst werden. Seine Erben sollen sie dann auf Erbe und Gut nächst dem Fürstentum anlegen oder mit Eigengut widerlegen und zu Lehen empfangen.
tage Innocentium.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Spiegel, Werner

Other Places

Marburg · Paderborn, Stift · Paderborn, Bischöfe · Treysa, Zoll

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Erbmarschälle · Stifte · Dienste, treue · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Zölle · Währungen, Goldgulden · Mannlehen · Bischöfe · Erben · Güter · Lehen, Auslösen von · Lehen, Widerlegen von · Eigengüter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Wolf, Lehenurkunden 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 7875 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7875> (Stand: 31.05.2026)