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Regesta of the Landgraves of Hesse
1352 April 18
Verpfändung des Hofes Hadebrachtshausen
Regest-Nr. 1145
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 109, Bl. 55v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 109, S. 101. - Regestum
- Landgraf Heinrich [II.] und sein Sohn Otto versetzen den Brüdern Hermann und Albert gen. Meisenbug ihr Recht am Hofe zu +Hadebrachtshausen für 50 Mark Silber Kasseler Gewichtes, die die Brüder als Schadensersatz zu fordern haben. Wenn sie die 50 Mark erhalten haben, sollen sie den Landgrafen ihre Rechte und Dienste und denen von Hardehausen (? Herfedehusin) den Hof zu Hadebrachtshausen wieder zurückgeben. - Siegel der Aussteller - 1352 feria quinta post Quasimodogeniti.
- References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Meisenbug, Hermann [I.] · Meisenbug, Albert
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Other Places
Hadebrachtshausen, Wüstung · Kassel, Münzgewicht · Hardehausen · Hadebrachtshausen, Hof
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Keywords
Höfe · Schadensersatzleistungen · Dienste · Verpfändungen · Wüstungen · Münzgewichte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1145 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1145> (Stand: 21.05.2026)

