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Regesta of the Landgraves of Hesse

1380 Oktober 24

Vermittlung eines gütlichen Stehens mit dem Rat zu Erfurt

Regest-Nr. 1651

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Regesta: Regest im Cl.-Milwitz-Familienbuch in Stadtarchiv Erfurt; Urkundenbuch der Stadt Erfurt 2, Nr. 833, S. 617 mit Hinweis: "Das gütliche Stehen wurde darauf noch bis Walpurgis verlängert".
Regestum
Lutze von Boymbach der Ältere vermittelt zwischen dem Landgrafen Hermann zu Hessen und dem Rat zu Erfurt ein gütliches Stehen bis zum nächsten Lichtmesstage, wovon aber die anderen Feinde der Stadt auf deren ausdrückliches Verlangen ausgeschlossen bleiben.
Gegeben 1380 am Mittwoch nach Severi.
References

Other Persons

Baumbach, Lotze [I.] von · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Other Places

Erfurt, Rat

Keywords

Termine

Text Basis

Document Particulars, Regestum

UB Stadt Erfurt 2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1651 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1651> (Stand: 30.05.2026)