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Regesta of the Landgraves of Hesse

1355 Dezember 18

Burglehnsbrief für Johann von Padberg von dem Wenigenhaus

Regest-Nr. 1210

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 85, Bl. 44v-45.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 85, S. 94 f.
Regestum
Johann von Padberg von dem Wenigenhaus, Knappe, wird von Landgraf Heinrich [II.] und seinem Sohn Otto als Burgmann mit einem Burglehen von 10 Mark schwerer Pfennige jährlich angenommen. Er öffnet ihnen seine Schlösser und Vesten, auser gegen seine Herren von Köln und Paderborn und seine Ganerben, und trifft Abmachungen mit den Landgrafen für den Fall, das er von seinen genannten Herren oder Ganerben durch Recht, Eid oder Ehre gezwungen wird, Feind der Landgrafen zu werden.
Siegel des Ausstellers.
1355 sexta feria ante diem beati Thome apostoli.
References

Other Persons

Padberg, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Köln, Erzbischöfe · Paderborn, Fürstbischöfe, Balduin von Steinfurt

Keywords

Pfennige, schwere · Ganerben · Eide · Ehre · Knappen · Burgmannen · Burglehen · Öffnungsrechte · Feinde · Söhne · Verwandte · Währungen, schwere Pfennige

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1210 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1210> (Stand: 04.05.2026)