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Regesta of the Landgraves of Hesse

1350 Mai 22

Verpflichtung zu Verantwortung und Abwehr rechtlicher Ansprüche auf Bilstein

Regest-Nr. 1126

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, Nr. 82, Bl. 43v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 82, S. 94.
Regestum
Landgraf Heinrich [II. von Hessen] und sein Sohn Otto verpflichten sich gegenüber Hermann von Treffurt, rechtliche Ansprüche, die an das Haus Bilstein von anderer Seite gestellt werden, zu verantworten und es gegen unrechte Bedrängnis und Gewalt zu schützen und rechtlich zu vertreten. - Siegel beider Aussteller - 1350 des nehisten sunnabindes nach deme heiligen Phingestage.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz · Treffurt, Hermann [II.] von

Other Places

Bilstein, Burg

Keywords

Bedrängnis · Gewalt · Häuser, feste · Ritter · Burgen

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1126 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1126> (Stand: 08.05.2026)