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Regesta of the Landgraves of Hesse
1373 Mai 20
Fritz von Felsberg erhält Ersatz für seine Schäden
Regest-Nr. 1570
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das im Schild 3 Balken (1: Streng genommen ist der Schild fünfmal geteilt, doch sind plastisch drei Balken herausgearbeitet, von denen der obere unmittelbar am oberen Schildrand ansetzt.), belegt mit einem Schrägbalken zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Quitacio Friderici de Velsberg.. Regesta: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 197, S. 169/171. - Regestum
- Fritz von Felsberg bekundet, das er mit Landgraf Heinrich und seinem Vetter Junker Hermann von Hessen wegen seiner Forderungen nach Ersatz aller Schulden und Schäden gütlich verglichen ist, und das er sie wegen ihrer Ämter Homberg, Felsberg und Gudensberg und die 100 Mark, die ihm der Landgraf schuldig war, nicht mehr ansprechen wird, ausgenommen sind seine Pferde, die ihm noch nicht vergütet sind.
Siegel des Ausstellers.
1373 an deme nehstin frytage vor deme suntage, als man singit vocem jocunditatis. - References
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Other Persons
Felsberg, Fritz von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Other Places
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Keywords
Vettern · Forderungen · Schadensersatzleistungen · Vergleiche, gütliche · Ämter · Pferde
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Schriftgut
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1570 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1570> (Stand: 28.05.2026)

