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Regesta of the Landgraves of Hesse
1491 November 8
Wilhelm III. belehnt Philipp von Reifenberg
Regest-Nr. 7930
- Tradition
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Engrossment: Revers: Staatsarchiv Marburg, Urkunden, Extradenda Darmstadt, mit angehängtem Siegel des Philipp von Reifenberg. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 120r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 86 Nr. 337. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Philipp von Reifenberg und seine Vettern Marsilius, Johann und Godert, Söhne des +Marsilius, mit 10 Gulden Geld aus dem Ungeld zu (Groß-)Gerau als Mann- und Burglehen zu Hohenstein und behält sich die Lösung mit 100 Gulden Mainzer Währung vor, die dann auf ihren Eigengütern nächst Hohenstein widerlegt und neubelehnt werden sollen.
Dinstag nach sannt Leonharts tag. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Reifenberg, Philipp [II.] von · Reifenberg, Marsilius [II.] von · Reifenberg, Johann [II.] von · Reifenberg, Godert von, Sohn des Marsilius · Reifenberg, Marsilius [I.] von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Vettern · Söhne · Verwandte · Ungeld · Gülten · Mannlehen · Burglehen · Währungen, Mainzer · Eigengüter · Lehen, Widerlegen von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7930 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/7930> (Stand: 27.05.2026)

