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Regesta of the Landgraves of Hesse
1349 Juni 22
Verlängerung des Friedens zwischen dem Mainzer Erzbischof und dem Landgrafen
Regest-Nr. 1109
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit Falkenstein, 1349 VI 22. Pergament, Sekretsiegel hängt ab. Prints: MGH Const. 9, S. 194 f. Nr. 396. Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, S. 595 Nr. 5771; Urkundenregesten des Hofgerichts 6, S. 98 Nr. 152. - Regestum
- Cune von Falkenstein, Dompropst und Vormund des Mainzer Stifts, bekundet, daß der römische und böhmische König Karl den Frieden zwischen Erzbischof Heinrich, seinem Stift, dem Aussteller und allen ihren Helfern auf der einen, und dem Landgrafen Heinrich zu Hessen und seinen Helfern auf der andern Seite, der am 24. Juni zu Ende geht, mit beiderseitigem Einverständnis auf weitere 14 Tage verlängert hat. - D. Frankin(fort) fer. II. post diesem b. Albani 1349.
- References
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Other Persons
Trier, Erzbischöfe, Kuno II. von Falkenstein · Karl IV., Kaiser · Mainz, Erzbischöfe, Heinrich III. von Virneburg · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Other Places
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Keywords
Frieden · Bündnisse · Dompröpste · Vormünder · Könige · Frieden · Erzbischöfe · Stifte
- Text Basis
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Regestum
Reg. Erub. Mainz
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Document Particulars
Reg. Erzb. Mainz
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1109 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1109> (Stand: 08.05.2026)

