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Regesta of the Landgraves of Hesse

1348 März 6

Verlängerung des Friedens zwischen dem Mainzer Erzbischof und dem Landgrafen

Regest-Nr. 1098

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Verträge mit Mainz. Grünes Sekretsiegel hängt verletzt ab.
Regesta: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5647, S. 572.
Regestum
Cůne von Falckenstein, Vormund des Mainzer Stifts, bekundet, daß der Friede des Erzstifts mit dem Landgrafen von Hessen, der ausgeht, als man 10 tage gefastit hat [1], bis 8 Tage nach Walpurgentag einschließlich verlängert ist, und gelobt, ihn zu halten . - D. geg. ist an deme ersten donrstage in der fastin 1348.
[Anm. 1 (Reg. Eb. Mainz)]: In der Urkunde vom 24. Juni 1345 (Reg. 5322) war demgegenüber der 1. mai 1349 als Schlußtermin ins Auge gefaßt worden; oder ist die dortige Zeitangabe anders aufzulösen ?
References

Other Persons

Trier, Erzbischöfe, Kuno II. von Falkenstein · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Other Places

Mainz, Erzstift

Keywords

Sekretsiegel · Frieden · Auseinandersetzungen, mit Mainz · Erzstifte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Reg. Erzb. Mainz

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 1098 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1098> (Stand: 08.05.2026)