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Regesta of the Landgraves of Hesse
1546 September 15
Die Familie Barben wird nach Urfehdebruch erneut des Landes verwiesen
Regest-Nr. 15332
- Tradition
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Engrossment: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4247 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 721〉. Document Description: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Seal: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesta: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regestum
- Kassel. - Barbenhenne, gewesener Bürger in Kassel, seine Frau Barbara und ihr Sohn Kurt, die sich geschworener Urfehde von 1546 sonnabends nach Kiliani [1546 Juli 10] zuwider in landgräflich hessischen Landen aufgehalten und deshalb wieder im Gefängnis waren, lösen sich mit einer Geldstrafe in Höhe von 15 fl. Sie versprechen, die alte Urfehde nunmehr zu halten.
Siegel des Hans Seitz, Bürger in Kassel. -
Datum Wording
1546 September 15 (lt. Findbuch).
- References
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Place of Issue
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Granter
Barben, Hans · Barben, Barbara, Frau des Hans · Barben, Kurt
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Places
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Keywords
Bürger · Söhne · Ehefrauen · Urfehden, Bruch von · Gefangene, Freilassen von · Landesverweise
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15332 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/15332> (Stand: 25.07.2026)

