Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesta of the Landgraves of Hesse

1541 März 29

Vollmacht Landgraf Philipps für Heidenreich von Kalenberg

Regest-Nr. 16271

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Dorsal Notes: Gewalt zu Trierischen Lehen entpfengknus Bischoff Johan Ludwigi gegeben A 1541.
Copies: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4750 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 28, Nr. 18, 6⟩, gleichzeitig.
Regestum
Regensburg. - Landgraf Philipp von Hessen erteilt dem Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen Heidenreich von Kalenberg die Vollmacht, in seinem Namen die trierischen Lehen aus der Hand des Erzbischofs Johann Ludwig zu empfangen. Heidenreich soll alles das tun, was bei einer Belehnung üblich ist. Das Revers verspricht er baldmöglichst danach auszustellen.
Siegel des Ausstellers.

Datum Wording

Regenspurgk dienstag nach Letare 1541.

References

Place of Issue

Regensburg (Bayern)

Granter

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Recipient

Kalenberg, Heidenreich

Other Persons

Trier, Erzbischöfe, Johann IV. Ludwig von Hagen

Keywords

Lehen · Belehnungen · Gesandte · Vollmachten · Erzbischöfe

Text Basis

Document Particulars, Regestum

am Original

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 16271 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/16271> (Stand: 26.05.2026)