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Regesta of the Landgraves of Hesse
1344 März 30
Öffnung der Burg Canstein durch die von Pappenheim
Regest-Nr. 1067
- Tradition
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Engrossment: Archiv des Altertumsvereins Paderborn, Siegel ab. Copies: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1. Regesta: Stolte, Paderborn 2, 1905, S. 160; Regesten der Erzbischöfe von Köln 5, Nr. 1107, S. 294 f. - Regestum
- Die Brüder von Papenheim öffnen dem Landgrafen Heinrich von Hessen ihre Burg Canstein (Kanensteine) [Burg, Krs. Brilon]; der Landgraf kann sich ihrer gegen jedermann mit Ausnahme des Erzbischofs von Köln bedienen. - Gebin 1344 an dem nehistin dinstage nach dem palmetage.
- References
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Other Persons
Pappenheim, die von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Köln, Erzbischöfe
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Other Places
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Keywords
Burgen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge · Brüder · Verwandte · Bündnisse, Ausnahme von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Reg. Erzb. Köln
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1067 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/1067> (Stand: 08.05.2026)

