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Regesta of the Landgraves of Hesse
1492 Mai 5
Andreas Hutzel versetzt seine Rodeäcker
Regest-Nr. 6537
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 100, Bl. 65. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2196. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Andreas Hutzel (Hotzel) seine Rodeäcker und -wiesen, die er vom Landgrafen zu Lehen hat, den Kalandsherren im Gerstengau für 15 fl. versetzt, jedoch unbeschadet der daraus fälligen landgräflichen Erbzinsen. Hutzel muß diese Äcker und Wiesen innerhalb der nächsten drei Jahre wieder einlösen; geschieht das nicht, fällt das Einlösungsrecht an den Landgrafen.
Siegel des Ausstellers.
Marpurg uff sonnobint nach invencionis sancte crucis a. d. 1492. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hutzel, Andreas · Kalandsherren
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Other Places
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Keywords
Lehen, Weitergabe von · Rodäcker · Rodewiesen · Rodungen · Äcker · Wiesen · Pfandschaften · Erbzinsen · Wiederkaufsrechte
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6537 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6537> (Stand: 20.05.2026)

