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Regesta of the Landgraves of Hesse

1492 Mai 5

Andreas Hutzel versetzt seine Rodeäcker

Regest-Nr. 6537

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 100, Bl. 65.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 846 Nr. 2196.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. stimmt zu, daß Andreas Hutzel (Hotzel) seine Rodeäcker und -wiesen, die er vom Landgrafen zu Lehen hat, den Kalandsherren im Gerstengau für 15 fl. versetzt, jedoch unbeschadet der daraus fälligen landgräflichen Erbzinsen. Hutzel muß diese Äcker und Wiesen innerhalb der nächsten drei Jahre wieder einlösen; geschieht das nicht, fällt das Einlösungsrecht an den Landgrafen.
Siegel des Ausstellers.
Marpurg uff sonnobint nach invencionis sancte crucis a. d. 1492.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hutzel, Andreas · Kalandsherren

Other Places

Gerstengau

Keywords

Lehen, Weitergabe von · Rodäcker · Rodewiesen · Rodungen · Äcker · Wiesen · Pfandschaften · Erbzinsen · Wiederkaufsrechte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6537 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6537> (Stand: 20.05.2026)