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Regesta of the Landgraves of Hesse
1499 November 18
Wilhelm Dehrn erhält 2 Gulden aus der Rente in Hadamar
Regest-Nr. 8138
- Tradition
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Engrossment: Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt.170, Nr. 2367a, mit angehängtem Siegel. Copies: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 185r. Regesta: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 132 Nr. 530. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Wilhelm von Dehrn zugleich wegen seines Bruders Johann mit zwei Gulden Geld aus den Renten zu Hadamar als Burglehen zu Hadamar.
Montag sanct Elisabeth unser heubtfrauwen abint. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Dehrn, Wilhelm Frei von · Dehrn, Johann [II.] Frei von
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Other Places
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Keywords
Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Brüder · Verwandte · Renten · Burglehen
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Wolf, Lehenurkunden 2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8138 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/8138> (Stand: 04.05.2026)

