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Regesta of the Landgraves of Hesse
1497 September 25
Wilhelm III. befreit Güter der St. Albanskirche in Mainz von allen Diensten
Regest-Nr. 6338
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 94, Bl. 71. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 708 Nr. 1878. - Regestum
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß ihm herkömmlich Gerechtigkeiten an den Höfen und Gütern der Propstei der St. Albanskirche bei Mainz zustehen, wenn er in Heeresnot gerät oder wegen anderer Geschäfte die Dienste derer von Trebur bedarf. Alsdann müssen die Hofleute der Propstei von den Propsteigütern daselbst den dritten Teil davon leisten und auch sonst bei allen gemeinen Diensten mit denen von Trebur zu fahren schuldig sein. Aus besonderer Freundschaft zu dem gegenwärtigen Mainzer Dompropst und Propst zu St. Alban, seinem lieben Schwager, Pfalzgraf Philipp bei Rhein, hat er die genannten Güter, solange Philipp Propst zu St. Alban ist, von allen Diensten befreit. Nach ihm sollen diese Güter wieder dienstpflichtig sein.
Sekret des Ausstellers.
Mondags nach Mauricii a. etc. 97. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige
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Other Places
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Keywords
Gerechtigkeiten · Kirchen, St. Alban · Heeresnot · Höfe · Güter · Hofleute · Pröpste · Propsteigüter · Dienste · Dompröpste · Schwäger · Pfalzgrafen · Dienste, Befreien von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6338 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6338> (Stand: 04.05.2026)

