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Regesta of the Landgraves of Hesse

1497 Januar 2

Wilhelm III. nimmt die Brüder Thus als Kapläne auf

Regest-Nr. 6308

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 41, Bl. 31.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 690 Nr. 1825.
Regestum
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er gemäß vorliegender Urkunden vormals Meister Konrad Thus, Propst der St. Martinskirche in Mainz, und dessen Bruder, Meister Johann Thus, Kantor und Kanoniker der St. Stephanskirche zu Mainz, als seine Kapläne angenommen und ihre Person und ihre Diener samt ihrem Hab und Gut in seinen besonderen Schutz und Schirm aufgenommen hat. Er bestätigt diese Bestallung und diese Schutzversprechen und will sie wie seine anderen Kapläne, Diener und Schutzverwandten halten, weshalb er seinen Amtleuten, der Ritterschaft und den Städten entsprechende Anweisung erteilt.
Siegel des Ausstellers.
Mondags nach des nuwenjars dage a. d. etc. 97.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Mainz, Stift St. Martin, Pröpste, Konrad Thus · Mainz, Stift St. Stephan, Kantore, Johann Thus

Other Places

Mainz, St. Martin · Mainz, St. Stephan

Keywords

Pröpste · Kirchen, St. Martin · Kirchen, St. Stephan · Kantoren · Kanoniker · Kapläne · Schutz und Schirm · Diener · Schutzversprechen · Bestallungen · Schutzverwandte · Ritterschaft · Städte

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6308 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6308> (Stand: 04.05.2026)