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Regesta of the Landgraves of Hesse

1339 März 5

Loewenstein von Löwenstein erhält Kleinkerstenhausen als Lehen

Regest-Nr. 10720

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Nachlaß Landau H 242 Nr. 171 (16. Jahrhundert). Papier.
Regesta: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 90 Nr. 183.
Regestum
Landgraf Heinrich von Hessen gibt Loewenstein von Löwenstein, Ritter, und dessen Erben das Dorf Kleinkerstenhausen (Kleinkerstenhusen) mit Gericht und allem Zubehör zu Erbburglehen. Falls der Landgraf oder seine Erben das Dorf für 120 Mark Silber wieder einlösen, sollen Loewenstein und dessen Erben ihm und seinen Erben 4 Mark Silber aus ihren Eigengütern auflassen und als Erbburglehen zurückempfangen.
Siegler: Aussteller.
1339 jar an dem freytag vor mittfasten.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Löwenstein, Löwenstein [I.] von

Other Places

Kleinkerstenhausen, Dorf

Keywords

Lehen · Belehnungen · Lehen, erbliche · Erbburglehen · Ritter · Dörfer · Erben · Gerichte · Lehen, Ablösen von · Güter, als Lehen auflassen · Eigengüter

Text Basis

Regestum

UB Löwenstein

Document Particulars

Ub Löwenstein

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 10720 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/10720> (Stand: 06.05.2026)