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Regesta of the Landgraves of Hesse
1507 April 14
Wilhelm II. verspricht Treysa und Kassel schadlos zu halten
Regest-Nr. 5092
- Tradition
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Engrossment: Stadtarchiv Kassel. Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 248, Bl. 242. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 630 Nr. 1650; Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel. - Regestum
- [Kassel]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß Dekan und Kapitel der St. Peter-und Andreas-Kirche zu Paderborn gegen eine jährliche Gülte von 85 fl. den Städten Kassel und Treysa ein Kapital von 1700 fl. gegeben haben gemäß der Verschreibung von April 13 dieses Jahres, die der Landgraf der Stadt Kassel zu besiegeln befiehlt, nachdem die Urkunde von ihm, dem Präzeptor von Grünberg und der Stadt Treysa besiegelt worden ist und er die Stadt wegen der Gülte schadlos zu halten versprochen hat.
Siegel des Ausstellers.
Kassel am mitwochen nach dem sontage Quasimodogeniti 1507.
Zusatz: Eine gleiche Schadloshaltungsurkunde ist der Stadt Treysa gegeben worden. - References
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Other Persons
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Other Places
Kassel · Paderborn, St. Peter Kirche · Paderborn, St. Andreas Kirche · Grünberg · Treysa
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Keywords
Dekane · Kapitel · Wiederkaufsrechte · Kapital · Verschreibungen · Gülten · Städte · Schadlosbriefe · Präzeptoren
- Text Basis
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Regestum
Demandt, Regesten 2.1
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Document Particulars
Demandt, Regesten 2.1/Brunner, Stadtarchiv
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5092 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5092> (Stand: 07.05.2026)

