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Regesta of the Landgraves of Hesse

1507 April 13

Kassel und Treysa verkaufen eine Gülte an Kirchen in Paderborn

Regest-Nr. 5091

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 247, Bl. 240.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 629 Nr. 1649.
Regestum
Die Städte Kassel und Treysa bekunden, daß sie mit Wissen und Willen Landgraf Wilhelms II. zum Nutzen ihrer Städte an Dekan und Kapitel der St. Peter- und St. Andreas-Kirche zu Paderborn eine Gülte von 85 fl. für 1700 fl. verkauft haben. Die Gülte soll jährlich zu Ostern in Paderborn aus den Gefällen der Städte Kassel und Treysa bezahlt werden, ist aber mit 1700 fl. wieder löslich.
Siegel des Landgrafen, der Städte Kassel und Treysa und des Präzeptors Jakob Ebelson der Antoniterhäuser zu Grünberg und Arolsen, der sich verpflichtet, falls die Gülte nicht vollständig entrichtet wird, den Fehlbetrag aus den Gütern der genannten Häuser zu begleichen.
1507 uff dinstag nach dem sontage Quasimodogeniti.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Ebelson, Jakob, Präzeptor der Antoniter in Grünberg

Other Places

Kassel · Treysa · Grünberg, Antoniter · Bad Arolsen, Antoniterkloster · Paderborn, St. Andreas Kirche · Paderborn, St. Peter Kirche

Keywords

Städte · Verkäufe · Gülten, Verkauf von · Verkäufe, Zustimmung zu · Kirchen, St. Peter · Kirchen, St. Andreas · Zahltermine · Wiederkaufsrechte · Präzeptoren · Antoniter · Orden, Antoniter · Güter

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5091 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5091> (Stand: 06.05.2026)