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Regesta of the Landgraves of Hesse
1507 März 16
Neithart und Friedrich von Thüngen werden landgräfliche Diener
Regest-Nr. 5045
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 201, Bl. 179v. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 614 Nr. 1603. - Regestum
- Die Brüder Neithart, Ritter, und Friedrich von Thüngen werden von Landgraf Wilhelm II. laut dessen inserierter Urkunde von 1507 März 16 (Kassel am dinstage nach dem sontage Letare) zu seinen Dienern bestellt, ausgenommen gegen Graf Michael von Wertheim und die Ritterschaft des Herzogtums Franken. Sie müssen 8 gerüstete Pferde halten und bekommen dafür je 50 fl. und im landgräflichen Dienst Futter und Mahl, Nagel und Eisen sowie Ersatz ihres reisigen Schadens. Wenn darüber Zwistigkeiten entstehen, sollen Hofmeister und Marschall entscheiden. Diese Bestallung soll 3 Jahre dauern.
Siegel Neitharts.
Datum wie oben. - References
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Other Persons
Thüngen, Neidhard von · Thüngen, Friedrich von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Wertheim, Grafen, Michael
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Other Places
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Keywords
Ritter · Brüder · Verwandte · Diener, landgräfliche · Diener, Aufnahme als · Pferde, gerüstete · Lohn · Sold · Hofkleidung · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen · Futter · Eisen · Nägel · Streitigkeiten · Schiedsrichter · Hofmeister · Marschälle · Bündnisse, Ausnahme von
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5045 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5045> (Stand: 06.05.2026)

