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Regesta of the Landgraves of Hesse

1505 Mai 5

Wilhelm II. verschreibt den Brüdern von Pappenheim Melsungen und Gudensberg

Regest-Nr. 5017

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 173, Bl. 140.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 604 Nr. 1575.
Regestum
Johann und Georg von Pappenheim, Brüder, bekunden, daß ihnen Landgraf Wilhelm II. 1200 fl. schuldet, die er ihnen auf die Städte Melsungen und Gudensberg verschrieben hat. Davon hat er ihnen jetzt 300 fl. zurückerstattet, die sie ihm aber zusammen mit weiteren 400 fl., macht 700 fl., wiedergegeben und darauf eine Verschreibung auf Schloß und Gericht Gieselwerder erhalten haben. Somit stehen nun auf den beiden Städten Melsungen und Gudensberg nur noch 900 fl., von denen ein jährlicher Zins von 49 1/2 fl. fällig ist.
Siegel Johanns von Pappenheim.
Am montag nach sant Walpurgis tag 1505.
References

Other Persons

Pappenheim, Johann von · Pappenheim, Georg von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Melsungen · Gudensberg · Gieselwerder, Gerichte · Gieselwerde, Burg

Keywords

Brüder · Verwandte · Schulden · Verschreibungen · Städte · Gerichte · Burgen · Schlösser · Schulden, Begleichen von · Zinsen, jährliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5017 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5017> (Stand: 06.05.2026)