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Regesta of the Landgraves of Hesse

1504 August 15

Hüttenberg wird von Lager- und Verpflegungskosten befreit

Regest-Nr. 5032

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 188, Bl. 151.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 609 Nr. 1590.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. befreit das Land im Hüttenberg und seine Bewohner von allen Beschwerungen der Lager- und Verpflegungskosten (für die landgräflichen Diener) auf 6 Jahre, wofür der Hüttenberg jährlich zu Michaelis 200 fl. zahlen und diese dem Rentmeister zu Gießen geben wird. Die Laufzeit dieser Befreiung beginnt kommenden November 11 und endet 1510 November 11; sie ist jederzeit kündbar.
Sekret des Ausstellers.
Uff unser lieben frauwen tag assumptionis 1504.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Hüttenberg · Gießen, Rentmeister

Keywords

Abgaben, Befreiung von · Privilegien, Erteilung von · Lagerkosten · Verpflegung, Kosten für · Diener, landgräfliche · Zahltermine · Rentmeister · Privilegien, zeitlich befristete

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5032 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5032> (Stand: 04.07.2026)