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Regesta of the Landgraves of Hesse
1504 März 1
Wilhelm II. gewährt einem Mörder freies Geleit
Regest-Nr. 4948
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 154, Bl. 128a. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 598 Nr. 1556. - Regestum
- Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß vorzeiten Jakob Trompeter (drommter) von Frankfurt im Fürstentum Hessen einen getötet hat, das aber, wie dem Landgrafen berichtet wurde, aus Notwehr hat tun müssen; nachdem er sich mit den Verwandten (freunden) des Erschlagenen verglichen hat, gewährt ihm der Landgraf auf Bitten des Bischofs von Lüttich in Hessen freies Geleit, so daß er es nach seinem Belieben durchreiten und durchwandern kann.
Sekret des Ausstellers.
Kassel am fritage nach cathedra Petri 1504. - References
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Other Persons
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Trompeter, Jakob · Lüttich, Bischöfe
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Other Places
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Keywords
Mörder · Mord, aus Notwehr · Vergleiche · Wehrgelder · Verwandte, Vergleich mit · Bischöfe · Geleit, freies
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4948 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4948> (Stand: 21.05.2026)

