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Regesta of the Landgraves of Hesse

1502 Februar 14

Wilhelm II. bestätigt die Bruderschaft der Schützenmeister in Treysa

Regest-Nr. 4975

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 105, Bl. 99v.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 583 Nr. 1507.
Regestum
Landgraf Wilhelm II. bestätigt und befreit Schützenmeister und Schützen zu Treysa eine Bruderschaft zu Ehren des Himmelsfürsten und des Märtyrers St. Sebastian. Es folgen nähere Bestimmungen über die Bräuche, die mit dem Gewinn des Kleinods verbunden sind, über das Verhalten der Schützen untereinander und die wegen unbotmäßigen Verhaltens zu erlegenden Bußen, über den Schießplatzaufseher und das Verhalten der Schützen auf dem Schießplatz. Kommt es zu Händeln zwischen Schützenmeister und (oder) Schützen, in denen sie sich braun oder blutig schlagen, dann bleibt die Strafe dafür der landgräflichen Gerichtsbarkeit vorbehalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach Invocavit a. d. 1502.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Sebastian, Heiliger

Other Places

Treysa, Schützen

Keywords

Schützenmeister · Bruderschaften · Zünfte · Schützen · Heilige, Sebastian · Bräuche, Bestimmungen über · Kleinodien, Gewinn der · Schützen, Verhalten von · Verhalten, unbotmäßiges · Schießplatzaufseher · Bußen · Schießplätze · Streitigkeiten · Gerichte, landgräfliche · Strafen · Streitigkeiten, handgreifliche

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 4975 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/4975> (Stand: 08.05.2026)